Strafverfügung in Wien – jetzt ist schnelles Handeln entscheidend
Eine Strafverfügung ist ein Bescheid nach dem Verwaltungsstrafgesetz (VStG). Sie wird ohne mündliche Verhandlung erlassen.
Die wichtigste Information: Sie haben 14 Tage Zeit für einen Einspruch (§ 49 VStG).
In unserer Praxis erleben wir regelmäßig, dass gute Verteidigungsansätze allein an einer versäumten Frist scheitern.
Was ist eine Strafverfügung?
Die Behörde verhängt eine Geldstrafe auf Basis der Aktenlage.
Häufige Fälle in Wien:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen (Radarmessung, Section Control)
- Parkverstöße (MA 67)
- Handy am Steuer (§ 102 KFG)
- Abstandsunterschreitung
- Alkohol- oder Suchtmitteldelikte
- Autotuning
Mit einem Einspruch verlangen Sie ein ordentliches Verfahren.
Zwei-Wochen-Frist (§ 49 VStG)
- Fristbeginn: Zustellung oder erster Hinterlegungstag
- Fristdauer: 14 Tage
- Fristende verschiebt sich bei Wochenenden/Feiertagen (§ 32 AVG)
Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig – unabhängig davon, ob er sachlich korrekt war.
Wann ist ein Einspruch sinnvoll?
Nicht jede Strafverfügung sollte angefochten werden.
Nur wenn ein guter Grund vorliegt, macht es Sinn, die Strafverfügung zu beeinspruchen.
Typische Ansatzpunkte:
- Zustellmängel
- Fehlerhafte Lenkerzuordnung
- Verjährung (§ 31 VStG)
- Unzureichende Begründung
- Messfehler
- Unrichtige rechtliche Beurteilung
Gerade bei Lenkeranfragen kommt es häufig zu formalen Schwächen.
Was passiert nach dem Einspruch?
Die Strafverfügung wird aufgehoben und das ordentliche Verfahren eingeleitet bzw das Verfahren neu geführt. In diesem neu geführten Verfahren hat der Beschuldigte das Recht, seine Sicht der Dinge darzulegen und alle ihm zur Verfügung stehenden Beweise vorzulegen!
Ganz wichtig ist auch, dass der Beschuldigte das Recht hat, Akteneinsicht zu nehmen. Dadurch erlangt man denselben Kenntnisstand wie die Behörde und kann sich gezielt verteidigen und die Vorwürfe bekämpfen.
Alle diese Möglichkeiten stehen dem Beschuldigten selbst zu und kann er diese auch ohne Anwalt wahrnehmen. Er kann sich aber natürlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, der diese Schritte für ihn unternimmt.
Mögliche Resultate des neuen Verfahrens sind:
- Einstellung des Verfahrens
- Strafherabsetzung
- Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wien
- Bestätigung der Strafe
Wichtig: Eine Straferhöhung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das Risiko durch den Einspruch eine höhere Strafe zu erhalten, als in der Strafverfügung enthalten, ist sohin nicht gegeben!
Kosten und Rechtsschutzversicherung
Viele Rechtsschutzversicherungen decken die Kosten für Verwaltungsstrafverfahren ab. Ihr Rechtsanwalt für Verwaltungsstrafverfahren und Strafverfügungen nimmt Ihnen die Abklärung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung sehr gerne ab. Die Erstberatung bei uns ist kostenlos.
Die wirtschaftliche Abwägung sollte neben der rechtlichen Prüfung erfolgen.
Empfehlung
Vor einem Einspruch sollte der Fall geprüft werden. Nicht jede Strafe ist angreifbar – aber manche sind es, wodurch man schwerwiegende Konsequenzen (zB Führerscheinentzug, Vormerkung, etc) im besten Fall vermeiden kann.
→ Lassen Sie Ihre Strafverfügung kostenlos prüfen.
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